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15.01.2008
Analyse: Experten gegen schärferes Jugendstrafrecht
Von Yuriko Wahl, dpa
Köln (dpa) - Jugendgewalt und schärferes Jugendstrafrecht - was die Politik derzeit umtreibt, entsetzt viele Experten. Auf klare Ablehnung stoßen Vorschläge für einen Warnarrest, zur Anwendung des Erwachsenen-Strafrechts für alle über 18-Jährigen und die Behandlung straffälliger Kinder.
«Ein ganz falscher Weg», sagt der renommierte Kölner Experte für Jugendkriminalität, Prof. Michael Walter. «Eine Verschärfung des Jugendstrafrechts bringt gar nichts», meint auch Sozialarbeiter Christoph Ahlborn, der lange in der Jugendgerichtshilfe tätig war. Einen bundesweiten Sonderweg bei der Bekämpfung jugendlicher Gewaltkriminalität geht die Großstadt Köln.
«Wir sind mit unserem Intensivtäterprogramm auf jugendliche Gewalttäter spezialisiert, die mindestens fünf Mal im Jahr schwerwiegende Straftaten begangen haben», erklärt Jugendstaatsanwalt Wolfgang Ettelt. «Jeder jugendliche Intensivtäter trifft immer auf denselben Polizisten und denselben Staatsanwalt und wird vor demselben Jugendrichter angeklagt.» Engmaschige Kontrolle und verzahnte Zusammenarbeit mehrerer Behörden sind zentrale Elemente des Programms. Mit festen Ansprechpartnern arbeiten Kriminalpolizei, zwei Staatsanwälte und Mitarbeiter der Jugendhilfe Hand in Hand.
Erste Erfolge des seit 2005 laufenden Projekts zeichnen sich ab, sagt Ettelt. «Von 250 Intensivtätern konnten wir 104 aus unserem Programm entlassen und 60 Prozent von ihnen sind später nicht mehr oder nur noch einmalig strafrechtlich in Erscheinung getreten.» In Köln gehen unter allen von Jugendlichen begangenen Straftaten 35 Prozent auf das Konto von nur 5 Prozent so genannter Intensivtäter. «Wir müssen aber sagen, dass es insgesamt sowohl bei der Qualität als auch der Zahl der Gewaltdelikte keinen Rückgang gibt.» Jeder der zwölf Jugendstaatsanwälte in Köln habe 2007 gut 2500 Verfahren bearbeitet. Aber: «Jeder Intensivtäter verdient eine Chance.» Auch Schulen, Jugendamt oder Bewährungshelfer sind im Boot.
Ein schärferes Jugendstrafrecht und mehr Haft lehnt Kriminologe Walter entschieden ab. «Den Jugendlichen sind nach der Haft viele Türen verschlossen, ihre soziale Teilhabe wird erheblich erschwert und kriminelle Aktivitäten werden zugleich interessanter», warnt der Leiter des Instituts für Kriminologie an der Uni Köln. «Im Gefängnis lernen sie andere Straftäter kennen, sind ansonsten oft isoliert, und das wirkt sich auf die weitere Biografie ungünstig aus.»
Eine viel bessere Strategie sei es, «gefährdeten Jugendlichen im besonders schwierigen Alter von 17 bis 20 Jahren vernünftig dabei zu helfen, ihre Übergangsprobleme zu bewältigen», sagt der Experte. Das könnten Schwierigkeiten bei Ausbildung- oder Partnerschaft sein oder bei der sozialen Integration. Junge Gewalttäter müssten gestärkt werden, fordert Walter. «Gewaltkriminalität hat mit mangelndem Selbstwertgefühl zu tun, der Schwächere wird zusammengeschlagen, um sich selbst aufzubauen.» Walter gehört zu gut 600 Juristen und Kriminologen, die jüngst in einer Resolution gewarnt hatten, ein schärferes Jugendstrafrecht werde sogar zu mehr Kriminalität führen.
Der Anteil der Jugendlichen bei der angezeigten Gewalt auf der Straße sei zwar hoch, erläutert der Kriminologe. Diese Delikte machten aber unter allen Gewaltdelikten nur einen kleineren Teil aus. Hinter häuslicher Gewalt oder Gewalt gegen Ältere in der Pflege steckten dagegen regelmäßig Erwachsene.
Auch Praktiker Ahlborn meint: «Wir müssen uns dringend auf die Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen konzentrieren und auf die pädagogischen Maßnahmen, statt verzweifelt nach schärferen Gesetzen zu rufen». Er plädiert für Anti-Gewalt-Training und mehr Täter-Opfer- Ausgleich: «Wir merken, dass es den Tätern oft viel schwerer fällt zu sehen, was sie mit ihrem Opfer konkret angerichtet haben, als zwei Wochen ins Gefängnis zu gehen - damit brüsten sich manche eher noch.» Ahlborn, Leiter eines Kölner Jugendhilfehauses betont, das derzeitige Jugendstrafrecht reiche mit vielen pädagogischen Maßnahmen aus. Aber: «Am Ende ist doch wieder die Frage: Wer bezahlt die Musik, die er bestellt hat - da ist es leichter, nach härteren Gesetzen zu rufen.»
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