"Wohnheim" statt Mietwohnung
NEUBAU ECKE TAUBENGASSE Antwort auf Anfrage löst neue Anfragen aus. Die Stadtverwaltung schätzt die Höhe der Kosten für den Abriss des bisher für Obdachlose genutzten Schieferhauses Berliner Straße (Taubengasse) auf 30.000 Euro. Das geht aus der Antwort von Hauptamtsleiter Jürgen Scholz auf eine am 7. Juli gestellte Anfrage des WNK-UWG-Fraktionsvorsitzenden Henning Rehse hervor.
Der anschließend zum Kern vorstößt: "Wie viele Parkplätze waren ursprünglich auf dem Parkplatz Ecke Obere Remscheider Straße / Taubengasse vorhanden?" Antwort: 28 markierte Stell- und 6 Garagenplätze."
Wie viele davon waren Ausgleichs-Parkplätze für andere Objekte in der Stadt?" (Anmerkung: Fehlt mir ein Stellplatz, so kann ich eine Ablöse-Summe zahlen.) Antwort: "17 Stellplätze waren als Baulast an das Objekt Telegrafenstr. 37-39 (Commerzbank) gebunden."
"Wohin sind diese Parkplätze nun verschoben worden?" Antwort: 8 per Baulast auf das Grundstück Kreuz-/ Thomas-Mann-Str. (Videothek), 9 "per Vertrag abgelöst".
Henning Rehse hatte zur Anfrage gefügt: "Die Fraktion kündigt bereits jetzt an, sich die Beantragung der Akteneinsicht vorzubehalten." Der maschinenschriftlich von Bürgermeister Eric Weik gezeichneten Antwort liegt der Vertrag der Bauherren und des Entwurfsverfassers Rolf Körschgen anbei, das heißt das Kapitel "Stellplatz-Nachweis". Danach gehören zum "Gebäude mit Wohnungen" 2, zu "Sonstige Wohnheime" (14 Wohnungen) 5 (in Worten fünf) sowie zu den 3 Ladenlokalen 8 Stellplätze.
Dazu möchte Rehse noch wissen: "Wieso werden dort hinsichtlich des Stellplatzbedarfes "Wohnheime" zur Anrechnung gebracht, obwohl auf dem Vermarktungsschild "16 seniorengerechte Mietwohnungen" angepriesen werden? Dürfen deren Bewohner folglich kein Auto besitzen, bzw. wo stellen Sie es unter, wenn keine Stellplätze vorhanden sind?"
Die Erfahrung zeige, "dass immer mehr Senioren immer früher solche Wohnungen beziehen. Somit sind sie auch mobiler und führen in den meisten Fällen auch ein Kraftfahrzeug."
"Warum setzt Stadt Abriss-Beschluss nicht um?"
Henning Rehse
Rehse hatte in der ersten Anfrage auf zwei Regelungen hingewiesen: die Landesbauordnung und ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW, wonach 300 Meter Entfernung zu einem Stellplatz ausreichen.
Die Landesbauordnung (§ 51,3) sagt: "Stellplätze und Garagen sind auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung davon auf einem geeigneten Grundstück herzustellen, dessen Benutzung für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gesichert ist." Rehse: "Was heißt "nähere Umgebung? Wie viele Meter sind das?"
Antwort: "Rund 300 Meter mögen einen groben Anhalt im Durchschnitt geben. Er kann jedoch nicht für alle Fälle bindend sein.".
Henning Rehse: "Die fußläufige Entfernung zwischen Taubengasse und Kreuzstraße beträgt, gemessen, 500 m und die Entfernung für Pkw, gemessen, 550 m. Die Recht-sprechung spricht von maximal 400 m fußläufiger Entfernung. Wie können also diese Stellplätze an der Kreuzstraße überhaupt in die Berechnung einbezogen werden?" Und wo befinden sich im Bereich Kreuzstraße (Videothek) die 14 Stellplätze" (8 zu verlagernde und 6 für die Videothek vorzuhaltende)?
"Wie viele Stellplätze - über die 6 Plätze für die Videothek hinaus - müssen an der Kreuzstraße für Wohnungen und andere Nutzungen nachgewiesen werden?"
"Wo werden auf den Flurstücken 377 und 469 (Neubau Taubengasse) die 32 aufgeführten Stellplätze hergerichtet - bitte Plan vorlegen?"
"Wie viele von denen sind öffentlich zugänglich, sprich für die Besucher der Geschäfte und Bewohner erreichbar?"
Rehse weiter: "Vorbehaltlich der Richtigkeit vorgelegter Berechnung muss der Investor des Objekts Taubengasse mindestens 9 Stellplätze ablösen." Dieses Geld stehe somit für den Abriss des Hauses Taubengasse und Herrichtung der Parkplätze zur Verfügung. "Warum setzt die Stadt somit den Ratsbeschluss auf Schaffung der Parkplätze in diesem Bereich nicht um?"
Abschließend weist die Fraktion darauf hin, dass sich diese Anfrage nicht gegen den Neubau bzw. den Investor richte. Es gehe nur um die Parkplatz-Situation in diesem Bereich. s.n.
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