BGH hebt Urteil gegen Vater des Amokläufers von Winnenden auf
Karlsruhe (dpa) - Der Prozess gegen den Vater des Amokläufers von Winnenden muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil gegen den 53-Jährigen auf. Als Begründung nannten die Richter Verfahrensfehler: Die Verteidigung habe keine Gelegenheit gehabt, eine Familientherapeutin als wichtige Zeugin zu befragen. Das Gericht hatte den Vater des Amokläufers im Februar vergangenen Jahres unter anderem wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
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