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Bürgerbus statt Taxi zur Schule?

Von Karsten Mittelstädt

Felix wird in diesem Jahr eingeschult und er freut sich schon darauf. Doch wie er regelmäßig von seinem Wohnort Ulemannsiepen zur Grundschule kommen soll, ist noch nicht klar. Denn seine Eltern gehören zu denjenigen, die vom "Taxi-Urteil" betroffen sind.Wie berichtet waren 35 Schulkinder aus den Außenbereichen bislang per Taxi zur Schule gefahren worden, weil dort keine Schul- oder Linienbusse fahren.

Die Stadt hat dafür jährlich rund 50 000 Euro ausgegeben, die Eltern zahlten einen Anteil. Den wollte eine Mutter nicht mehr übernehmen und klagte beim Verwaltungsgericht. Ergebnis: Es besteht kein Rechtsanspruch, dass die Stadt die Taxifahrten bezahlt, sie werden nun ganz eingestellt.

Felix' Eltern, Volkmar Schulz und Angela Schulz-Heßler, hatten zwar nicht gegen die alte Regelung geklagt, sind aber dennoch betroffen.

"Könnte der Bürgerbus die Kinder nicht zur Schule fahren und abholen?", fragen die beiden. Eine Frage, die der RGA gestern an den Vorsitzenden des Bürgerbusvereins Winfried Boldt weitergab. Der hatte, als er von dem "Taxi-Urteil" hörte, ohnehin schon darüber nachgedacht. "Eigentlich", so Boldt, "darf der Bürgerbus nur offizielle Haltestellen anfahren."

Er wolle das Thema aber innerhalb des Vereins diskutieren und klären, ob es rechtliche oder versicherungstechnische Hürden gibt. "Denkbar ist", sagte Boldt weiter, "die Schüler mit Sonderfahrten zu befördern." Diese Details müssten jedoch zuerst geklärt werden, bevor den betroffenen Eltern entsprechende Hoffnung gemacht werden könnte.

Zudem sind weitere Fragen zu klären: Gibt es genügend Fahrer, die die frühen Touren übernehmen würden. Um wie viele Schüler handelt es sich? Der Bus kann maximal acht Personen befördern. Wo müssten die Kinder abgeholt werden. Passt dies mit dem erstellten Fahrplan zusammen?

Ein Argument, das für die Schülerbeförderung spricht, nennt Angela Schulz-Heßler: "Das sind ja auch

regelmäßige Einnahmen für den Bürgerbus."


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Artikel vom: 09.03.2010  
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