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13.04.2012 02:14

Ausschuss beschäftigt sich mit "Entertainment-Center"

Von Thomas Wintgen

Die Nachbarschaft der in der Viktoriastraße geplanten Spielhalle ("Vergnügungsstätte") haben eine ganze Reihe von Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Der Ausschuss für Stadtentwicklung soll sich damit in seiner Sondersitzung am Dienstag, 17. April (17 Uhr), im Ratssaal beschäftigen.

37 Mal hatten insbesondere Anlieger ihre Bedenken gegen verschiedene Auswirkungen des Bebauungsplans 83 ("Entertainment-Center") vorgetragen. 37 Mal schlägt die Stadtverwaltung vor, sie nicht zu berücksichtigen.

Weil der Begriff "Entertainment-Center" unbestimmt ist, müssen die Festsetzungen der Nutzungsarten konkret festgelegt und "ausschließlich auf die Vergnügungsstätte Spielhalle begrenzt werden", schreibt das Planungsamt in der Sitzungsvorlage.

Laut Baunutzungsverordnung sind Vergnügungsstätten "gewerbliche Einrichtungen(Gewerbebetriebe besonderer Art), die der kommerziellen Freizeitgestaltung, Zerstreuung und Entspannung, dem geselligen Beisammensein, der Bedienung der Spielleidenschaft oder der Bedienung der erotischen / sexuellen Interessen des Menschen dienen".

Dazu zählten unstreitig Diskotheken, Spielhallen, Nachtlokale , Tanzbars, Sexshops mit Videokabine, Swingerclubs und Festhallen. Nicht erfasst seien damit Einrichtungen für sportliche Zwecke, Fitness-Einrichtungen, Kegel- oder Bowling-Bahnen.

Darüber hinaus werden bestimmte "Rotlicht"-Angebote - z.B. Bordelle, bordellähnliche Wohnwagen oder auch Eros-Center - als Gewerbebetriebe angesehen und nicht als Vergnügungsstätten.

Das Planungsamt folgert daraus, dass am vorgesehenen Standort Viktoriastraße andere Nutzungen nur möglich wären, wenn der Stadtrat den B-Plan änderte. Unklar sei die Situation noch bei Wettbüros, zumal die meist verknüpft seien mit anderen Nutzungen wie z.B. Lotto-Annahmestellen oder Sport-Fernseh-Kneipen.

Im "Sondergebiet" zulässig sollen sein Spielhallen ohne Wettbüros sowie Verwaltungs-, Büro-, Lager- und Technik-Räume, wenn sie im Zusammenhang stehen mit den Spielhallen.

Die Kreispolizeibehörde hat darauf hingewiesen, dass die an der Burger Straße vorgesehenen 19 Parkplätze - 11 sinds an der Spielhalle selber - kaum angenommen werden dürften.

Die Stadtverwaltung sieht die Stellplätze an der Burger Straße (rechts vor dem Baumarkt Tönnes) ausschließlich als "Überlauf-Parkplatz" für Spitzenstunden. Sie rechnet "mit einem hohen Anteil" an Kunden, die ohne Auto kommen.

Der Betreiber der Spielhalle gehe davon aus, dass 75 Prozent der Kunden aus dem Stadtgebiet Wermelskirchen kommen. Er suche den Wettbewerb mit anderen Spielhallen in der Stadt, nicht mit denen anderer Städte. Er hat vier Konzessionen beantragt - für die "Entertainment-Lounge", "Fungame" und Dart, Snooker und Billard. Insgesamt wird es 48 Geldspielautomaten geben.

116 Menschen haben den Brief unterschrieben, in dem der Bedarf an weiteren Spielhallen bestritten wird. Andere Kommunen versuchten, die Ansiedlung von Spielhallen zu verhindern.

Planerisch sei die Innenstadt "mit dem typischen Mix an Dienstleistung und Geschäften zu bevorzugen, sagt die Verwaltung.. Ziel der Steuerung dürfe aber nicht sein, Spielhallen grundsätzlich zu verhindern.

In Wermelskirchen gebe es zurzeit sieben Spielhallen - davon fünf im näheren Umfeld der Innenstadt. Im Übrigen solle hier kein Alkohol ausgeschenkt werden, was sich positiv auf die Lärmemissionen auswirken dürfte. Entwürfe der Architektin zeigten nach Überzeugung des Rathauses. dass "die Leuchtreklame im Vergleich zu anderen gewerblichen Nutzunfgen zurückhaltend entwickelt" worden seien.



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