Stadtrat soll Uhle noch eine letzte Chance einräumen
Von Thomas Wintgen
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat am Montag den Sachstandsbericht von Investor Gerhard Uhle und Stadtverwaltung gehört und will daraus Konsequenzen ziehen. "Wir warten auf den Satzungsbeschluss", leitete Uhle seine Lage-Beschreibung ein. Den hätte der Rat schon vor fast einem Jahr fassen können; er wartete auf Uhle, damit dieser die Frist der Einspruchsmöglichkeit auf einen Monat hätte verkürzen können. Das hat der Investor verpasst.
Uhle: "Es gab zu viele Querschüsse, die Sie sich gar nicht vorstellen können."
So seien Wettbewerber mit Angeboten für Rhombus-Gelände und Loches-Platz mit den Preisen runter gegangen; das habe potenzielle Miet-Interessenten verunsichert; dadurch habe er den Termin nicht einhalten können. Eine andere Möglichkeit als den Satzungsbeschluss gebe es jetzt nicht mehr.
Für den Loches-Platz hätte Stadt genug Einfluss-Möglichkeiten
Bernhard Schulte (SPD) gab zu bedenken, dass die Bauleitplanung für Rhombus keine "innenstadtrelevanten" Dinge vorsehe, und dass die Stadt in Sachen Loches-Platz sehr wohl Schützenhilfe hätte leisten können. Technischer Beigeordneter Dr. André Benedict Prusa zögerte: "Wir können keine Bauverhinderungs-Töne anschlagen." Das werde rechtlich "kassiert". Als wesentliche Eigentümerin habe die Stadt zudem hinreichend Einflussmöglichkeiten.
Klar ist: Uhle hat bislang Bauvoranfrage bzw. den Bauantrag hinausgezögert, weil er darin sehr konkret werden muss; konkret kann ich aber erst werden, wenn ich auch Konkretes vorliegen habe.
Uhle sprach davon, dass ihn das Projekt nicht nur viel Geduld, sondern auch viel Geld koste. Insofern denke er auch nicht an Rückzug, weil ihn das sehr teuer kommen würde; "wenn's unser einziges Projekt wäre, dann wäre ich pleite."
Nach dem 2011 eingeleiteten Verfahrensstand habe Uhle einen Monat Zeit gehabt, alle Einwände darzustellen und zu erörtern. Wenn der Stadtrat nun am 2. Juli den Satzungsbeschluss fasse, ist das Thema Bebauungsplan "in der Welt" Die Bauvoranfrage wiederum verkürze das Verfahren zunächst stark, obwohl es mit Einzelheiten umgehe: maximale Gebäudenutzung, 1.0 Geschossflächenzahl, 11.800 qm Gesamt- und 8.500 qm Verkaufsfläche.
Nach Dr. Prusa gebe es hier wiederum eine Abkürzung der Einspruchsfrist auf einen Monat - das wäre um so attraktiver für den Investor, als mit dem Satzungsbeschluss wieder eine Jahresfrist in Gang gesetzt würde. "Eine förmliche Zustellung würde aufzeigen, wer gegen den Bebauungsplan begehren wird." Eine normale Baugenehmigung würde mindestens drei Monate dauern und dann eine Jahres-Frist auslösen.
Die Bauvoranfrage freilich wäre nicht ganz so rechtssicher, weil sie noch nicht die Mieter berücksichtigt, sondern "nur" Eigentümer und alle von Lärm und Verkehr Betroffenen. Aber "anders sehen wir keine Chance", sagte Gerhard Uhle, weil sein Anwalt "furchtbar viele Klage-Androhungen" auf sie zukommen sehe.
Zwei "Anker-Mieter" an der Hand außer dem "dm"-Markt
Im Übrigen habe er zurzeit neben dem "dm"-Markt zwei "Anker-Mieter" an der Hand.
Bernhard Schulte würde die Frist-Verkürzung bei der Bauvoranfrage lieber noch mal prüfen; für Uhle sei allemal positiv, in einem solchen Planungsstadium mit einer Voranfrage in der Tasche mit potenziellen Mietern verhandeln zu können; insofern hätte ein solcher Ratsbeschluss im Juli eine "Doppel-Wirkung": die Einschränkung der Rechtsmittel-Frist sowie die Erhöhung der Attraktivität für den Investor.
Volker Schmitz (CDU): "Der Rat wird alles vorbereiten, damit dann gehandelt werden kann."
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