Vorwurf: Schwere sexuelle Nötigungen in drei Fällen
Von Sabine Naber
Gestern Vormittag war der zweite Verhandlungstag am Kölner Landgericht für einen Angeklagten aus Dortmund, der sich wegen schwerer Vorwürfe verantworten muss: Er soll eine Mitarbeiterin, die er als Verantwortlicher in einem Radevormwalder Betrieb eingestellt hatte, zu sexuellen Handlungen, unter anderem zum Oralverkehr, gezwungen und in einem Fall mit einem Messer bedroht haben.
Angeklagter schilderte
seine Sicht der Dinge
Ruhig, fast gelangweilt, schilderte der Angeklagte gestern die Situation aus seiner Sicht. Er habe die Frau eingestellt, obgleich sein Chef zunächst gesagt hatte: "Die muss es nicht sein".
Sie habe aber einen guten Job gemacht, was der Chef nach einiger Zeit auch so gesehen hätte. Als sie dem Angeklagten von finanziellen Schwierigkeiten erzählt habe, hätte er ihr zunächst einen Vorschuss auf ihr Gehalt und später, als das nicht reichte, einen Firmenkredit angeboten. Beides habe sie in Anspruch genommen.
An einem Nachmittag sei er gestresst gewesen. Speditionsrechnungen hätten nicht bezahlt werden können und zu Hause sei es mit seiner Lebensgefährtin auch nicht gut gelaufen. Das habe er der Mitarbeiterin erzählt, woraufhin sie ihm mit den Worten: "Ihnen geht es nicht gut, das baut Stress ab", den sexuellen Kontakt angeboten habe.
Erst habe er sich wie vor den Kopf geschlagen gefühlt, das Angebot dann aber reizvoll gefunden. Er habe ihr gesagt, dass er impotent sei, was sie mit den Worten "das kriege ich schon hin" kommentiert habe. "Danach hatte ich ein schlechtes Gewissen. Habe ihr gesagt, dass wir das nicht noch einmal machen". Später habe es keinerlei sexuelle Kontakte mehr gegeben. Auf die Frage der Richterin, was die Mitarbeiterin zu einem solchen Tun veranlasst haben könnte, erklärte der Angeklagte, das wisse er nicht.
Weil die Mitarbeiterin erklärt hatte, dass sich der dritte Übergriff am 12. Juli gegen 16 Uhr ereignet hätte, schilderte der Angeklagte, dass er an diesem Tag - einen Tag vor seinem Urlaub - die Firma früher, "so gegen 15.50 Uhr" , verlassen habe. Er sei zu seiner Lebensgefährtin gefahren, um den Sohn abzuholen und ihn nach Wuppertal zu bringen. Er habe im Wagen gewartet, bis der Junge wieder raus kam und sei dann zurück gefahren.
In psychotherapeutischer Behandlung
Wo denn das Motiv für so viele Falschbelastungen liegen könne, wollte die Richterin wissen. "Mir ist erst auf der Polizeiwache erklärt worden, was ich gemacht haben soll", erklärte der Angeklagte.
Weil sich die Mitarbeiterin, die als Nebenklägerin auftritt, seit Monaten in psychotherapeutischer Behandlung befindet, konnte ihr eine direkte Befragung als Zeugin nicht zugemutet werden. Die Befragung wurde per Video in den Gerichtssaal zugeschaltet, die Öffentlichkeit dabei ausgeschlossen. Der Prozess wird fortgesetzt und ist noch auf weitere Verhandlungstage angesetzt.
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