Allgemeine Geschäftsbedingungen der Remscheider Medienhaus GmbH & Co. KG für das Abonnement des RGA
1. Erscheinungsweise
Der Remscheider General-Anzeiger erscheint werktags.
2. Bestellungen
Abonnementsbestellungen sind bei der Remscheider Medienhaus GmbH & Co. KG, ihren Geschäftsstellen oder Beauftragten möglich. Bezieherwerber sowie Verlagsmitarbeiter, ausgenommen Geschäftsführer und Prokuristen, sind nicht berechtigt, von den vorliegenden Bedingungen abzuweichen oder diese zu ergänzen. Der Verlag ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Um den Auftrag erfüllen zu können, speichert der Verlag und/oder die von ihm mit der Vertragsdurchführung beauftragten Unternehmen die Liefer- und Rechnungsanschriften in seiner Abonnentendatei.
3. Bezugspreis
Der monatliche Bezugspreis beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Lieferung per Zusteller frei Haus. Eine Preisanpassung wird in der Zeitung bekanntgegeben. Bei Umzug des Abonnenten in ein Gebiet ohne Botenzustellung ist der Verlag berechtigt, die Belieferung per Post durchzuführen und die hierdurch entstehenden Mehrkosten (Portokosten) dem Abonnenten in Rechnung zu stellen. Der Bezugspreis ist jeweils am 1. Werktag eines Liefer-/Berechnungszeitraumes im Voraus fällig. Der Berechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Bei Vorauszahlung im Lastschriftverfahren gewährt der Verlag bei einem Berechnungszeitraum von drei Monaten einen Nachlass von 2%, bei Vorauszahlung von sechs oder zwölf Monaten 5% Nachlass. Portokosten für Reisenachsendungen ins Ausland werden nach Ablauf der Nachsendung berechnet.
4. Änderungen
Änderungen von Zahlungsweise, Bankverbindung oder Umzüge sind dem Verlag sieben Arbeitstage vor Inkrafttreten mitzuteilen. Bei Aufträgen für Reisenachsendungen ist eine Nachsendeanschrift anzugeben.
5. Kündigung
Die Bestellung des Abonnements gilt zunächst für die Dauer des im Bestellschein genannten Zeitraumes. Bestehende Bezugsverpflichtungen verlängern sich um den Zeitraum eventueller, vom Besteller zu vertretender Lieferunterbrechungen. Abonnementskündigungen müssen mit einer Frist von mindesten 15 Tagen zum Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) schriftlich gegenüber dem Verlag ausgesprochen werden. Zusteller und vom Verlag beauftragte Dritte sind nicht berechtigt, Kündigungen entgegenzunehmen. Überzahlte Bezugsgebühren werden erst nach Beendigung des Abonnements erstattet. Kündigungen sind ausschließlich an folgende Verlagsanschrift zu richten: Remscheider Medienhaus GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauer-Str. 2-4, 42853 Remscheid
6. Zahlungsverzug/Schadenersatz bei Nichterfüllung
Kommt der Besteller mit der Bezahlung des Bezugspreises in Verzug, wird der Verlag ihn unter Fristsetzung mahnen. Sofern der Besteller auf diese Mahnung hin nicht zahlt, wird der Verlag ihm eine weitere Nachfrist unter Hinweis auf folgende Konsequenzen setzen. Lässt der Besteller auch diese Nachfrist unbeachtet, ist der Verlag berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszins der EZB sowie möglicherweise weitere Schäden, wie Mahnkosten für Inkassounternehmen, Rechtsanwalts- oder Gerichtskosten geltend zu machen.
7. Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt (Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen) und bei Störungen im Zustellbereich, die ohne Verschulden des Verlages eintreten, besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung und kein Entschädigungsanspruch.
Remscheid, 1. Januar 2012
Remscheider Medienhaus GmbH & Co. KG
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